Häufige Fragen zur Übersetzung

Übersetzungen werden pro Wort im Ausgangstext in Rechnung gestellt. Für sehr kurze Texte gilt ein Mindestpreis.

Es gibt sicher kein Übersetzungsbüro, dass diesen Satz noch nie gehört hat. Die Kunst und Wissenschaft des Übersetzens geht in ihrer Komplexität weit über einfache Sprachkenntnisse hinaus. Sicher sind Sprachkenntnisse die notwendige Voraussetzung dafür, als Übersetzer zu arbeiten. Für eine getreue Übersetzung des Inhalts des Ausgangstexts in die Zielsprache reichen sie jedoch nicht aus. Wie auch alle anderen Berufe, sind auch für den Beruf des Übersetzers eine besondere Ausbildung und Erfahrung erforderlich.

Alle unsere Übersetzungen werden von Menschen erstellt. Bei konkreten Textarten (z.B. technische Handbücher) und konkrete Sprachkombinationen setzen wir möglicherweise “Übersetzungsmaschinen” zur Erhöhung der Produktivität und der in der heutigen Zeit unabdingbaren Geschwindigkeit ein. Die Übersetzungen, die wir unseren Kunden schließlich übergeben, sind jedoch in jedem Fall sorgfältig überprüft und klar verständlich.

Mithilfe der Übersetzungstools und der Translation Memory-Software erstellt der Übersetzer im Laufe der Zeit umfangreiche Übersetzungs-Datenbanken, die seine Arbeit bedeutend erleichtern. So kann der Übersetzer seine Produktivität steigern und gleichzeitig bei zusammenhängenden Übersetzungsprojekten die Kohärenz in Terminologie und Ausdrucksweise gewährleisten.

Die Apostille (Beglaubigungsstempel von Den Haag) muss vor der Übersetzung eingeholt werden! Die Apostille ist nur für offizielle Urkunden erforderlich und wird im Land erteilt, in dem die konkrete Urkunde ausgestellt wurde.

Ja, sofern es die ausländische Universität verlangt. Achtung! Die Apostille (Beglaubigungsstempel von Den Haag) muss vor der Übersetzung eingeholt werden! Die Apostille ist nur für offizielle Urkunden erforderlich, die in jedem Fall im Original vorliegen müssen oder alternativ in Form einer beglaubigten Kopie von der ausstellenden Behörde. Urkunden, die per Fax gesendet wurden und von einer Bürgerdienststelle beglaubigt sind, werden nicht mit der Apostille abgestempelt. Urkunden, die mit der Apostille zu versehen sind, müssen unbedingt von der ausstellenden Behörde beglaubigt sein und eine Originalunterschrift tragen. Unterschriftskopien (z.B. eingescannte Unterschrift) sind nicht zulässig. Weitere Informationen finden Sie unter hier und hier.  

Weil die Suche nach dem geeigneten Mitarbeiter für die Erfüllung des Auftrags noch am selben Tag für uns mit Zeitaufwand und demnach mit Betriebskosten verbunden ist. Außerdem müssen wir unseren Mitarbeitern für die Übernahme und Lieferung am selben Tag einen zusätzlichen Anreiz bieten, da sie häufig ihre laufenden Projekte beiseite legen müssen, um kurzfristig für uns einzuspringen.

Selbstverständlich, sofern ein geeigneter Mitarbeiter verfügbar und bereit ist, Ihren Auftrag zu übernehmen. In diesem Fall wird eine Zusatzgebühr berechnet.

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